Der erste Termin in meiner Praxis dient dazu, uns kennen zu lernen und einen guten Eindruck voneinander zu bekommen. Dafür planen Sie bitte ca. eine Stunde (mindestens) an Zeitaufwand ein.

Worum geht es, was sind die ersten Gesprächsinhalte?

Ihr persönlicher Bericht über Ihr Anliegen und die dazugehörige ausführliche Anamnese (Problem, Familiensituation) sowie - falls möglich - bereits erste Therapiemöglichkeiten sind die wichtigsten Gesprächsthemen unseres gemeinsamen Ersttermins.

Wer soll/darf mitkommen?

Ihr Kind und Sie sollen die Möglichkeit haben, uns Ihr Anliegen zu berichten.
Am besten kommen beide Eltern zusammen mit dem Kind zw. mit der/dem Jugendlichen zum ersten Gespräch.
Falls nur die Mama ODER der Papa Zeit hat, ist das natürlich auch in Ordnung, allerdings benötigen wir bei unseren minderjährigen Klienten eine Einverständniserklärung zumindest eines sorgeberechtigten Elternteiles.

Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Sie als Mutter oder Vater, oder als engste Bezugsperson (Oma, Opa, Onkel, Tante, Schwester, Bruder) mit Einverständnis eines sorgeberechtigten Elternteiles zuerst einmal alleine zu einem Informations- und Beratungsgespräch (Elterngespräch) kommen, um Ihr Anliegen zu schildern.

ACHTUNG - SUPERWICHTIG: Falls Du als Kind oder Jugendliche/Jugendlicher selbst für Dich Hilfe brauchst, darfst Du Dich selbstverständlich gerne auch alleine bei uns melden und zu einem vertraulichen Termin kommen!

 

 

Meine kinder- und jugendpsychiatrische Leistung für Sie und Ihr Kind wird finanziell zur Gänze vom Krankenversicherungsträger übernommen; sie brauchen kein Geld mitzubringen.
Bitte bringen Sie aber unbedingt die E-Card des Kindes/Jugendlichen zum Termin mit!

Nötigenfalls kann diese auch hinterher nachgebracht werden, wenn es akut nicht anders geht...

Außerdem stehe ich selbstverständlich den SachbearbeiterInnen und MitarbeiterInnen des Amtes für Soziales, Jugend und Familie bzw.  dessen pädagogischen und therapeutischen MitarbeiterInnen (SPFH, JIB, etc.) sowie  den Fachpersonen der verwandten professionellen Bereiche (Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie, Familientherapie, und weitere, sowie offizielle Mediatoren) zu Beratungs- und Informationsgesprächen zur Verfügung (gegebenfalls nach erfolgter Schweigepflichtsentbindung).

Datenschutzverpflichtung:
In jedem Fall unterliegen wir vollinhaltlich der Ärztlichen Schweigepflicht und ersuchen um Ihr geschätztes Verständnis, dass wir an sämtliche außenstehenden Personen, einschließlich Pädagogen und Lehrer KEINE AUSKUNFT über unsere Klienten geben und KEINE INFORMATIONEN weitergeben.

 

ACHTUNG - SEHR WICHTIG!:

Ausnahme von dieser Regel sind akute Kindeswohlgefährdung und akute Suizidalität sowie akutes Fremdgefährdungspotential und Delinquenz!